Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Stadt Hornberg ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt hornberg.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Punkte nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Folgende Barrieren sind aktuell auf hornberg.de noch vorhanden:

PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß der Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

Bildergalerien

Bei den Bildergalerien auf der Website werden nicht durchgängig Alternativtexte für die Bilder angeboten. Insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien wird aus Ressourcengründen auf die Hinterlegung der Alternativtexte verzichtet.

Gliederung der Inhalte

Absätze werden nicht anhand von p-tags gegliedert. Die Lesbarkeit durch Screenreader ist so zwar möglich, allerdings nicht optimal für den Lesefluss. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.

(gemäß Prüfschritt 1.3.1d Inhalte gegliedert der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Sinnvolle Reihenfolge

Die Reihenfolge der Navigationspunkte ist in der Mobilansicht nicht durchgängig. Diese Reihenfolge ist aus technischen Gründen jedoch erforderlich, weshalb an dieser Stelle keine Reihenfolge analog zur Desktop-Ansicht umgesetzt werden kann.

(gemäß Prüfschritt 1.3.2a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)


Fehlervermeidung in Formularen

Angaben in Formularen werden vor dem Abschicken nicht automatisch überprüft. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.

(gemäß Prüfschritt 3.3.4a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Statusmeldungen sind programmatisch verfügbar

Wenn bei einem Suchformular (Beispiel: Volltextsuche der Website), die Suche anhand einer Kategorie gefiltert wird, wird dem Screenreader-Nutzer dies nicht mitgeteilt. Das verwendete CMS-System ist darauf aktuell nicht ausgelegt. Bei einem Update soll die Funktionalität künftig ergänzt werden.
 
(gemäß Prüfschritt 4.1.3a Fehlervermeidung wird unterstützt der BITV / WCAG-Selbstbewertung)

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.10.2019 erstellt.

Die Erklärung wurde auf Basis der BITV / WCAG-Selbstbewertung www.bitv-test.de erstellt. Folgende Seiten wurden bei der Selbstbewertung exemplarisch geprüft:

Die Erklärung wurde zuletzt am 01.09.2020 überprüft.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie sind auf hornberg.de auf Inhalte gestoßen:

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind

Bitte nehmen Sie über unser Feedback-Formular Kontakt zu uns auf.

Ihr Ansprechpartner für Barrierefreiheit bei der Stadt Hornberg

Herr
Oswald Flaig
Hauptamtsleiter
Telefon:
Fax:
07833 793-24

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite bzw. mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich sind, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrgae antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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