Stadtnachricht

Änderung der Corona-Verordnung


Mit der ab 31.01.2023 gültigen Corona-Verordnung hebt Baden-Württemberg nun alle Corona-Auflagen auf, die sich im Zuständigkeitsbereich des Landes befinden:

  • Beschäftigte in Arztpraxen und anderen ambulanten medizinischen Einrichtungen müssen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen.
  • Auch in Obdachlosenheimen muss kein Mund-Nasen-Schutz mehr getragen werden.
  • Ebenfalls wird von diesem Tag an die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr aufgehoben.

Die Corona-Regeln des Bundes sind noch bis zum 7. April gültig. Sie schreiben unter anderem vor, dass Fahrgäste in Fernzügen und -bussen einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen.

Weitere Auflagen, wie die Maskenpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen oder die Vorschrift für Patienten und Besucher von Arztpraxen, werden ebenso vom Bund entschieden sowie die Testpflichten in Kliniken oder Pflege- und Altenheimen.

Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dieser Pressemitteilung (PDF)

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