Stadtnachricht

Stadt erhält Förderbescheid zu ELR-Projekten


Die Stadt Hornberg freut sich sehr über die Aufnahme sämtlicher
Förderanträge aus dem ELR-Programm. Ohne Förderprogramme
von Bund und Land ist es heute nicht mehr möglich, Projekte in
diesem Umfang zu stemmen. Hornberg ist seit 2020 ELR-Schwerpunktgemeinde.

Dadurch wird die Kommune bei der
Programmentscheidung vorrangig behandelt und erhält für
kommunale Projekte einen höheren Fördersatz.
Das 'Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum' ermöglicht es
nicht nur der Kommune, sondern ebenso Privatpersonen,
Gebäude zu sanieren bzw. umzugestalten, um zukunftsfähig und
attraktiv zu bleiben. Mit einem Fördervolumen von 251.375 Euro
können in Hornberg mit seinen beiden Ortsteilen insgesamt
sieben Projekte umgesetzt werden, wobei es sich hierbei um
sechs private Maßnahmen handelt. Neben umfangreichen
Sanierungsmaßnahmen geht es hierbei auch um Schaffung von
neuem Wohnraum bzw. einer Gemeinschaftseinrichtung.

Die kommunale Maßnahme betrifft die Umgestaltung des
Ortsverwaltungsgebäudes in Reichenbach. Hier wird das
Gebäude der Ortsverwaltung umfassend saniert und aufgewertet.
Schwerpunkt ist die umfassende Erneuerung der Toilettenanlage
mit Schaffung eines behindertengerechten WC. Auch soll der
Probenraum und der untere Saal saniert werden. Die
Räumlichkeiten sollen auch in Zukunft für öffentliche
Begegnungszwecken dienen. Die voraussichtlichen
Gesamtkosten belaufen sich auf 170.408 € (brutto), der ELRZuschuss
auf 71.600 € (50 % von netto).

Da Hornberg als Schwerpunktgemeinde über einen Zeitraum von
fünf Jahren von einem fest zugesagten Förderrahmen des Landes
profitiert, können laufend wieder weitere Anträge gestellt werden.
Nähere Informationen zum ELR Programm gibt es auf der
Homepage des Ministeriums https://mlr.baden-wuerttemberg.de .
Zuständig bei der Stadtverwaltung ist Rechnungsamtsleiterin
Simone Mayer, Telefon 07833/79361. Die von der Stadt beauftragte
Kommunalkonzept Sanierungsgesellschaft mbH, Matthias Weber,
Tel. 0761/20710-0 berät Antragssteller und führt bei Bedarf auch
Ortstermine vor der Antragstellung durch.

Bürgermeister Winzer liest den Förderbescheid

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