straßensanierung L108 - Informationen zur Baumaßnahme

Am 24.07.2024 wurde in der Gemeinderatssitzung der Auftrag zur Fahrbahndeckensanierung der L 108 an Fa. Knäble aus Biberach vergeben. Da es sich um eine Landesstraße handelt, fällt diese grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich des Regierungspräsidiums Freiburg.

Neben der Fahrbahndeckensanierung werden Kanalmaßnahmen durchgeführt, sowie Stromkabel und Breitbandleerrohre in mehreren Bereichen über eine Länge von ca. 450 m im Straßenkörper mitverlegt. Daher wurde mit dem Regierungspräsidium Freiburg vereinbart, dass die Stadt Hornberg die Gesamtmaßnahme plant und durchführt.

Diese wird in zwei Bauabschnitte aufgeteilt:

Der obere Bauabschnitt beginnt beim Kriegerdenkmal Kreuzung L 108 / K 5362 Richtung Windkapf und endet an der Kreisgrenze auf dem Fohrenbühl. Hier ist der Baubeginn um den 09. September 2024 geplant.

Der untere Bauabschnitt verläuft zwischen Kriegerdenkmal und Postwiese. Baubeginn ist voraussichtlich Anfang 2025, abhängig vom Wetter.

Hier ein paar Informationen zum oberen Bauabschnitt:

  • Die Maßnahme erfolgt unter Vollsperrung. Aus Gründen des Arbeits- und Unfallschutzes sind die Arbeiten leider nicht unter Teilsperrung möglich.
  • Eine überörtliche Umleitung wird ausgeschildert.
  • Der ÖPNV und die Rettungsdienste der betroffenen Landkreise werden über die verkehrsrechtliche Anordnung in Kenntnis gesetzt.
  • Es ist gewährleistet, dass Rettungsdienste im Einsatz die Baustelle passieren können.
  • Die Müllleerungen werden zu den bekannten Abfuhrterminen auch im Baustellenbereich durch die Firma Merb in Absprache mit der Baufirma stattfinden. Es muss vorerst kein Müllsammelplatz eingerichtet werden. Sollten sich hier Änderungern während der Bauphase ergeben, werden die Betroffenen entsprechend informiert.
  • Die Beförderung der Schulkinder und Kindergartenkinder ist gesichert. Es erfolgte eine detaillierte Absprache mit dem Beförderungsunternehmen Stulz. Die Linie des Beförderungsunternehmens Luke Reisen e.K. ist von der Maßnahme nicht betroffen.
    Die genauen Abfahrtszeiten der betroffenen Linie finden Sie hier
  • Die weitere Beförderung über den ÖPNV ist über die verkehrsrechtliche Anordnung des zuständigen Landratsamtes Ortenaukreis geregelt.
    Den geänderten Fahrplan während des 1. Bauabschnitts finden Sie hier
  • Weitere Informationen zum Baubeginn finden Sie hier: Pressemitteilung

Die Stadt Hornberg bittet alle Betroffenen um Verständnis. Derartige Baumaßnahmen bringen Einschränkungen mit sich, die nicht verhindert werden können.

Lageplan Baumaßnahme L 108

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