Hier geht es zum aktuellen ELR-Programmjahr 2022 (Antragsfrist: 20. Aug. 2021)
Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Ziel des Programmes ist es, innerörtliche Potenziale optimal zu nutzen, denn Innen- und Ortskernentwicklung sind von zentraler Bedeutung für vitale Städte und Gemeinden. Studien zum Thema Wohnraumbedarf in Baden-Württemberg gehen auch im Ländlichen Raum in den nächsten Jahren von steigenden Bevölkerungszahlen aus. Die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum ist gegenwärtig in den Städten und Gemeinden eine der zentralen Herausforderungen. Der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" muss dabei in der kommunalen Baulandpolitik zum Regelfall werden. Gute innerörtliche Bausubstanz muss erhalten und zu zeitgemäßem Wohnraum umgebaut werden. Baufällige Gebäude hingegen können weichen und Platz für Neues schaffen. Deshalb werden im ELR prioritär Investitionen privater Haus- und Wohnungsbesitzer gefördert (eine Förderung ist in den Ortsteilen Niederwasser und Reichenbach und außerhalb der Stadtsanierung in Hornberg möglich).
Neben dem Förderschwerpunkt Innenentwicklung hat der Förderschwerpunkt Grundversorgung weiterhin hohe Priorität. „Der tägliche Einkauf im Dorfladen, in der Metzgerei oder nebenan beim Bäcker bringt Leben ins Dorf“.
Mit dem ELR soll die Anwendung ressourcenschonender Bauweisen unterstützt werden. Wer bei privaten Wohnbauprojekten eine innovative Verwendung von Holz in der Tragwerkskonstruktion (z.B. Holz-Beton, Holz-Glas) aufzeigt, kann eine erhöhte Förderung erhalten. Um die innerörtliche Entwicklung in Gang zu bringen, muss häufig zuerst Platz für eine nachfolgende Neuordnung und Bebauung geschaffen werden. Zur Aktivierung innerörtlicher Flächen unterstützt das ELR deshalb Zwischenerwerb, Abbruch und Neuordnung.
Im Förderschwerpunkt "Arbeiten“ sollen vorrangig Projekte unterstützt werden, die zur Entflechtung störender Gemengelagen im Ortskern beitragen. Die frei werdende innerörtliche Fläche kann dann einer nachbarschaftsverträglichen Nachnutzung zugeführt werden.
Die erforderlichen Antragsvordrucke stehen im Rathaus Hornberg zur Verfügung oder können auf der Internetseite der Regierungspräsidien Baden-Württemberg heruntergeladen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.mlr.baden-wuerttemberg.de.
Weitere Förderprogramme: