Zeitlicher Ablauf:
Schematische Darstellung der Berechnung:
1. | bis 30.06.2022 | Ermittlung der Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse |
2. | 01.07.2022 bis 31.01.2023 |
Abgabe der Feststellungserklärung durch die Grundstückseigentümer |
3. | 2023 / 2024 | Versand von Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid durch das Finanzamt |
4. | 06.11.2024 | Festlegung des Hebesatzes der Stadt Hornberg durch den Gemeinderat in öffentlicher Sitzung |
5. | Februar 2025 | Versand der Grundsteuerbescheide durch die Stadt Hornberg |
Schematische Darstellung der Berechnung:
Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100 = Grundsteuerbetrag
Die Grundsteuermessbeträge hat das Finanzamt ermittelt. Sie basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümerinnen und Eigentümer in ihrer Grundsteuererklärung angegeben haben.
Die Steuerpflichtigen erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuer-Messbescheid auf der Basis der eingereichten Feststellungserklärung.
Die Steuerpflichtigen erhalten vom Finanzamt einen Grundsteuer-Messbescheid auf der Basis der eingereichten Feststellungserklärung.
Mit dem Hebesatz bestimmen die Kommunen, d.h. die Gemeinderäte vor Ort, wie hoch letztlich die Grundsteuerbelastung wird. Grundlage für die Ermittlung des Hebesatzes wird die Summe der Grundsteuermessbeträge aller Grundstücke im Gemeindegebiet sein. Die Kommune errechnet anhand der Gesamtsumme der Grundsteuermessbeträge, wie hoch der Hebesatz sein muss, um das angestrebte haushaltsneutrale Aufkommensniveau zu erreichen, d.h. die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen im Jahr 2025 soll gleich sein wie die Gesamtsumme der Grundsteuereinnahmen im Jahr 2024.
Hinweis:
"Aufkommensneutralität" bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eingentümerinnen und Eigentümern gibt.
Hinweis:
"Aufkommensneutralität" bedeutet, dass die Einnahmen einer Kommune nach der Reform der Grundsteuer in etwa so hoch sind wie davor. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eingentümerinnen und Eigentümern gibt.
Die Grundsteuer-Hebesätze der Stadt Hornberg werden, voraussichtlich am 06. November 2024, vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung beraten und beschlossen.
Die festgelegten Hebesätze werden zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.
Die festgelegten Hebesätze werden zum 01. Januar 2025 in Kraft treten.
Die Grundsteuerbescheide der Stadt Hornberg werden voraussichtlich im Februar 2025 verschickt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer erstmalig nach den neuen Regelungen erhoben. Die Städte und Gemeinden erlassen die neuen Grundsteuerbescheide mit Wirkung ab dem 1. Januar 2025. Mit diesen Bescheiden wird Ihnen die neu berechnete Grundsteuer bekannt gegeben.