Bodenrichtwerte

Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, innerhalb einer abgegrenzten Bodenrichtwertzone, die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er stellt einen durchschnittlichen Wert pro Quadratmeter Grundstücksfläche dar.
 
Die Bodenrichtwerte sind für baureifes und bebautes Land in Gebieten nach den §§ 30, 33 und 34 BauGB festgelegt. Bei bebauten Grundstücken sind die Werte so ermittelt, wie sie sich ergeben würden, wenn diese Grundstücke unbebaut wären. Die Erschließungskosten sind im Bodenrichtwert enthalten (erschließungsbeitragsfreier Bodenrichtwert). Abweichungen, die nur im Rahmen einer Einzelbetrachtung ermittelt werden können (zum Beispiel Altlasten, Baulasten, Grunddienstbarkeiten sowie alle übrigen Eigenschaften des einzelnen Grundstücks, wie Form, Topographie oder Erschließungszustand), sind in den Richtwerten nicht berücksichtigt.

Hier können Sie den Bodenrichtwert für Ihr Grundstück über das zentrale Bodenrichtwertinformationssystem (BORIS-BW) der Gutachterausschüsse in Baden-Württemberg abrufen.

BORIS-BW Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg

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