Was genau ist die i-Marke?
Die i-Marke ist das bundesweite Qualitätssiegel für Tourist-Inforamtionen, welches der Deutsche Tourismusverband e. V. im Jahr 2006 eingeführt hat.
Mehr Informationen unter www.deutschertourismusverband.de
Tourist-Information erhält i-Marke des DTV
Der Deutsche Tourismusverband e.V. (DTV) hat die Tourist-Information Hornberg offiziell mit der i-Marke ausgezeichnet. Das rote Hinweisschild mit dem charakteristischen „i“ für Informationsstelle führt Urlauber nun auf schnellstem Wege zu der vorbildlichen Tourist-Information.
Denn nur Tourist-Informationen, die über eine sehr gute Beratungsqualität verfügen, umfangreiche touristische Informationen und zusätzliche Dienstleistungen für Gäste anbieten, können die Auszeichnung erhalten. Die Servicestandards für die i-Marke hat der DTV bundesweit festgelegt. Nicht alle Tourist-Informationen genügen diesen Ansprüchen.
In Hornberg überprüfte der DTV zunächst, ob die Tourist-Information die 14 Mindestkriterien erfüllt. Dabei geht es um die Infrastruktur, zum Beispiel die Ausschilderung der Tourist-Information auf Zufahrtswegen. Außerdem muss das Personal qualifiziert sein, so hat mindestens ein Mitarbeiter eine Weiterbildung in den vergangenen zwei Jahren absolviert. Vor allem geht es um Service – die Tourist-Information hat beispielsweise kostenlose touristische Grundinformationen über den Ort und die Region bereitzuhalten.
Nach der Erfüllung dieser Grundvoraussetzungen folgte für die Tourist-Information Hornberg ein umfassender Qualitätscheck vor Ort. Genau 40 Kriterien stehen auf der Prüfliste:
So lassen sich die Außenanlage und die räumliche Ausstattung der Tourist-Information detailliert analysieren. Beim Informationsangebot wird überprüft, ob es lokale oder regionale Tourist-Cards, ÖPNV-Angebote für Touristen gibt und ob die Gäste wichtige Informationen zu Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen erhalten. Die Prüfer kontrollieren auch den personellen Service, also ob beispielsweise die Betreuung ausländischer Gäste durch die ständige Präsenz von mindestens einer Person für Auskünfte in englischer Sprache gewährleistet ist.