Heiraten in Hornberg

Sie wollen in Hornberg heiraten? Wir freuen uns auf Sie!

Die wichtigsten Informationen zur Eheschließung haben wir Ihnen untenstehend aufgeführt.
Sie haben die Möglichkeit, sich in Hornberg zwischen drei verschiedenen Räumlichkeiten für Ihre Eheschließung zu entscheiden.

Bitte informieren Sie sich hier genauer über die unten stehenden Traumöglichkeiten. Wir haben für Sie verschiedene Bilder der Räumlichkeiten abgebildet. Sie können jedoch auch gerne einen Termin bei uns vereinbaren, um die Räumlichkeiten zu besichtigen.


Vor jeder Eheschließung erfolgt die „Anmeldung zur Eheschließung“ beim Standesamt. Dabei prüft das Standesamt, ob evtl. gesetzliche Ehehindernisse bzw. Eheverbote bestehen.

Die hierfür erforderlichen Unterlagen legen Sie bei der Anmeldung der Eheschließung vor.
 
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom Einzelfall ab. Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen.
 
Gerne erstellen wir Ihnen eine individuelle Liste und informieren Sie darüber, wie und wo Sie die notwendigen Unterlagen erhalten.
 
Auch Anschriften und Kontaktdaten anderer Standesämter, bei denen Sie Dokumente besorgen, können wir Ihnen zur Verfügung stellen.

Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen besorgt haben, können Sie Ihre Eheschließung anmelden (maximal sechs Monate vorher).  Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin mit uns.

Bei der Anmeldung der Eheschließung besprechen wir mit Ihnen alle weiteren Details, die zur Vorbereitung notwendig sind.
 
Haben Sie keinen Wohnsitz in Hornberg, müssen Sie die Anmeldung der Eheschließung bei Ihrem Wohnsitz-Standesamt machen.
Ihre standesamtliche Trauung findet entweder im Trauzimmer oder im Sitzungssaal des Rathauses statt. Das Trauzimmer bietet Platz für Sie und ca. 16 Hochzeitsgäste, der Sitzungssaal bietet Platz für Sie und ca. 50 Hochzeitsgäste.

Als besonderes Highlight können Sie sich in den Monaten April bis Oktober auch im Pulverturm, der sogenannten Minnesängerstube auf dem Schlossberg trauen lassen. Platz gibt es hier für ca. 20 Personen. Der Zugang zur Minnesängerstube ist nicht barrierefrei.

Hier gelangen Sie zu den Trauungsorten.

Trauungen finden regulär zu unseren Öffnungszeiten statt, diese sind:
Montag bis Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 17:00 Uhr



Außerdem können nach Vereinbarung Trauungen außerhalb der Öffnungszeit gegen Gebühr vereinbart werden.

Samstags finden Trauungen zwischen 10:00 bis 12:00 Uhr an folgenden Terminen statt:

14. September 2024

12. Oktober 2024
09. November 2024
14. Dezember 2024
11. Januar 2025
08. Februar 2025
08. März 2025
12. April 2025
10. Mai 2025
14. Juni 2025
12. Juli 2025
09. August 2025
13. September 2025
11. Oktober 2025
08. November 2025
13. Dezember 2025

 
Trauzeugen sind nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Sie können aber einen oder zwei Trauzeugen mitbringen. Das Brautpaar sowie die Trauzeugen müssen Personalausweis/Reisepass mitbringen
 
Fotos während der Trauung können gerne gemacht werden. Videoaufnahmen sind nicht zugelassen.
 
Bitte beachten Sie, dass die vereinbarte Uhrzeit Ihrer Trauung unbedingt von Ihnen einzuhalten ist. Der Standesbeamte ist nach dem vereinbarten Termin lediglich noch 20 Minuten vor Ort. Danach findet keine Trauung mehr statt.

Auszug aus dem Gebührenverzeichnis:

Prüfung der Ehefähigkeit 65,00 €
Prüfung der Ehefähigkeit mit ausländischem Recht 110,00 €
Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten 110,00 €
Eheschließung von einem anderen als dem für die Anmeldung zustänidigen Standesamt 45,00 €
Nutzung Minnesängerstube auf dem Schloßberg 150,00 €
Ausstellung einer Urkunde 20,00 €
Stammbuch 28,00 €
Erweiterte Meldebescheinigung  5,00 €
Leider haben wir schon negative Erfahrungen gemacht, deshalb bitten wir um Verständnis:
 
Sie werden bei uns im Rathaus getraut. Hier finden ebenfalls eine Vielzahl von Besprechungen und Terminen statt. Deshalb können wir Ihnen während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses leider nicht die Möglichkeit auf eine musikalische Umrahmung bei Ihrer Trauung anbieten.
 
Bitte beachten Sie, dass das Werfen von Konfetti, Reis oder Ähnlichem weder im noch vor dem Rathaus und der Minnesängerstube erlaubt ist.

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