1 Wie können Sie die Bürgerstiftung unterstützen?
Diese Punkte gelten für alle im Anschluss folgenden Unterstützungsformen.
Sie unterstützen uns einmalig oder mehrmals, aber unregelmäßig.
- Als einmalige Spende etc. ohne besonderen Anlass.
- Als einmalige Spende etc. mit einem besonderen Anlass, z.B. Geburtstag.
- Als einmalige Spende für ein besonderes Projekt, das wir fördern oder planen zu fördern. Dass die Gelder dann auch ausschließlich in dieses Projekt fließen, ist nur möglich, wenn es sich um einen größeren Betrag in Form eines Stiftungsfonds handelt. Alles andere wäre, zumindest zum jetzigen Zeitpunkt verwaltungstechnisch zu aufwändig. Ansonsten würde diese Spende in die allgemeine Stiftungsarbeit fließen, die AUCH das Wunschprojekt fördert und dafür sorgt, dass wir ähnliche Projekte auch in Zukunft unterstützen können. Ein prominentes Beispiel für eine Spende auf Basis eines aktuellen Projekts war Greenpeace, die im Zusammenhang mit ihrem Einsatz gegen die Versenkung der Bohrinsel Brent Spar ein hohes Spendenaufkommen generiert hatten. Die Spenden sind dann aber auch nicht nur diesem Projekt zu Gute gekommen.
Die Bürgerstiftung kann als Erbe eines (Teil-)Vermögens eingesetzt werden. Der Vererbende kann dies mit konkreten Wünschen über die Verwendung des Geldes verknüpfen, beispielsweise Namensnennung oder Anonymität, Verwendung im Rahmen eines Stiftungsfonds oder einer eigenen Verbrauchstiftung.
Die Erbschaft kann entweder eine Spende sein oder eine Zustiftung. Die Erklärung, was eine Spende und was eine Zustiftung ist, findet sich im Kapitel 1.2.
Zuwendung an die Bürgerstiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns bitte einfach an.
Die Erbschaft kann entweder eine Spende sein oder eine Zustiftung. Die Erklärung, was eine Spende und was eine Zustiftung ist, findet sich im Kapitel 1.2.
Zuwendung an die Bürgerstiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns bitte einfach an.
Besonders lieb sind uns natürlich wiederkehrende Stiftungen durch Lastschrift (bevorzugt) oder Dauerauftrag.
Egal, ob uns der Stifter Beträge per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift zukommen lässt. Nach Ende des Kalenderjahres erhält er von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Dafür benötigen wir Name und Adresse. Durch Wahl des jeweiligen Kontos kann der Unterstützer bestimmen, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt.
Egal, ob uns der Stifter Beträge per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschrift zukommen lässt. Nach Ende des Kalenderjahres erhält er von uns unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Dafür benötigen wir Name und Adresse. Durch Wahl des jeweiligen Kontos kann der Unterstützer bestimmen, ob es sich um eine Spende oder eine Zustiftung handelt.
Finanzielle Unterstützung kann in Form von Barzahlungen, Schecks oder Überweisungen gewährt werden.
Die Kontonummern, auf die der Unterstützer den Betrag überweisen kann, finden sich in Kapitel 1.3 „Unsere Kontoverbindungen“.
Die Stifter/Spender erhalten spätestens nach Ende des Kalenderjahres unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung.
Auch dingliche Unterstützungsleistungen sind möglich, also die Übertragung von Eigentumsrechten, beispielsweise an Grundstücken, Wald und Flur, Gebäuden, Autos, Kunstgegenständen etc. Diese können zu Lebzeiten als Schenkungen oder auch als Vererbungen im Todesfall erfolgen.
Ebenso können uns andere Sachspenden weiterhelfen, beispielsweise die Überlassung von Werbematerialen oder Werbemöglichkeiten, von Büroartikeln, etc.
Die Kontonummern, auf die der Unterstützer den Betrag überweisen kann, finden sich in Kapitel 1.3 „Unsere Kontoverbindungen“.
Die Stifter/Spender erhalten spätestens nach Ende des Kalenderjahres unaufgefordert eine Zuwendungsbestätigung.
Auch dingliche Unterstützungsleistungen sind möglich, also die Übertragung von Eigentumsrechten, beispielsweise an Grundstücken, Wald und Flur, Gebäuden, Autos, Kunstgegenständen etc. Diese können zu Lebzeiten als Schenkungen oder auch als Vererbungen im Todesfall erfolgen.
Ebenso können uns andere Sachspenden weiterhelfen, beispielsweise die Überlassung von Werbematerialen oder Werbemöglichkeiten, von Büroartikeln, etc.
Verwenden wir direkt für Projekte im Rahmen der Stiftungsarbeit.
Fließen in den Vermögensstock, sie erhöhen also das Stiftungsvermögen. Wir verwenden nur die daraus erzielten Erträge für die Projekte.
Spenden werden also „sofort“ ausgegeben, während Zustiftungen das Vermögen erhöhen und so für mehr Zinsen sorgen, die dann wiederum für die Stiftungsarbeit verwendet werden können.
Spenden werden also „sofort“ ausgegeben, während Zustiftungen das Vermögen erhöhen und so für mehr Zinsen sorgen, die dann wiederum für die Stiftungsarbeit verwendet werden können.
Sind eine gesondert erfasste und buchhalterisch vom sonstigen Stiftungsvermögen getrennte Zustiftung.
Beispielsweise kann Herr Müller uns 100.000 € oder ein Haus oder … anvertrauen. Das Geld gehört zum Vermögensstock der Stiftung, wird aber separat mitgebucht, so dass wir immer wissen, wie hoch dieses Teilvermögen ist. Herr Müller hat vielleicht festgelegt, dass dieses Geld ausschließlich für kulturelle Zwecke zu verwenden ist (es muss auf jeden Fall ein Stiftungszweck sein, der von unserer Satzung abgedeckt ist) und möchte, dass im Rahmen der Berichterstattung über Projekte, die mit diesem Geld gefördert werden, stets als Quelle der „Max und Marie Müller Fonds“ genannt wird.
Der Vorteil für den Stifter ist, dass er seine wohltätige Leistung problemlos erbringen kann, diese auch mit seinem Namen verbunden ist, die Bürgerstiftung ihm jedoch „die Arbeit abnimmt“.
Beispielsweise kann Herr Müller uns 100.000 € oder ein Haus oder … anvertrauen. Das Geld gehört zum Vermögensstock der Stiftung, wird aber separat mitgebucht, so dass wir immer wissen, wie hoch dieses Teilvermögen ist. Herr Müller hat vielleicht festgelegt, dass dieses Geld ausschließlich für kulturelle Zwecke zu verwenden ist (es muss auf jeden Fall ein Stiftungszweck sein, der von unserer Satzung abgedeckt ist) und möchte, dass im Rahmen der Berichterstattung über Projekte, die mit diesem Geld gefördert werden, stets als Quelle der „Max und Marie Müller Fonds“ genannt wird.
Der Vorteil für den Stifter ist, dass er seine wohltätige Leistung problemlos erbringen kann, diese auch mit seinem Namen verbunden ist, die Bürgerstiftung ihm jedoch „die Arbeit abnimmt“.
Die Treuhandstiftung ist im Prinzip ein Geldvermögen (ab ca. 10.000 Euro), aber ohne Organisation dahinter. Sie untersteht nicht der staatlichen Stiftungsaufsicht und wird staatlicherseits lediglich durch das Finanzamt kontrolliert. Die Verwaltung des Vermögens wird in der Regel einem Treuhänder übertragen, z.B. der Bürgerstiftung Hornberg. Diese würde aber für den zusätzlichen Aufwand, quasi eine zweite Stiftung zu betreuen, deren Stiftungszweck von dem unsrigen abweichen kann, eine Verwaltungsgebühr erheben. Die Treuhandstiftung bietet sich eher für eine Verbrauchstiftung an, bei der nicht nur die Erträge eingesetzt werden, sondern das Stiftungsvermögen auch planmäßig verbraucht wird. In allen anderen Fällen würden wir einen Stiftungsfonds klar bevorzugen.
Der Stiftungswillige setzt einen bestimmten Betrag fest, den er der Stiftung zukommen lassen möchte, allerdings unter einer Bedingung: Nur wenn andere auch etwas stiften. Jede Zustiftung, die von Dritten kommt, wird verdoppelt, bis der festgesetzte Betrag aufgebraucht ist. So kann der Stiftungswillige andere zum Stiften anstiften.
Möchte uns jemand seine Zeit zur Verfügung stellen, nehmen wir gerne Namen und Adressen auf, um bei Projekten, bei denen wir Unterstützung benötigen könnten, auf denjenigen/diejenige zuzukommen. Natürlich kann jemand auch eigene Aktionen starten und die daraus resultierenden Erträge anschließend an uns spenden.
1. Sparkasse Haslach-Zell
· BLZ: 664 515 48
· Konto: 601519
· IBAN: DE 90664515480000601519
2. Volksbank Triberg eG
· BLZ: 694 917 00
· Konto: 130351204
· IBAN: DE28694917000130351204
· BLZ: 664 515 48
· Konto: 601519
· IBAN: DE 90664515480000601519
2. Volksbank Triberg eG
· BLZ: 694 917 00
· Konto: 130351204
· IBAN: DE28694917000130351204
Für Zustiftungen existieren zwei weitere Konten bei Volksbank und Sparkasse.
Hierfür ist die Eröffnung eines eigenen Unterkontos erforderlich. Die genauen Abwicklungsmodalitäten besprechen wir individuell mit dem Unterstützer.
2 Bevorzugt die Bürgerstiftung Spenden oder Zustiftungen?
Wir freuen uns über jegliche Form von Unterstützung.
Sollte ein Unterstützer keine Meinung haben, ob er uns mit einer Spende oder Zustiftung unterstützt:
Sollte ein Unterstützer keine Meinung haben, ob er uns mit einer Spende oder Zustiftung unterstützt:
- Bei Beträgen bis 500 € würden wir eine Spende bevorzugen, um die Mittel schnell zur Verfügung zu haben und schon bald etwas bewegen zu können.
- Beträge ab 500 € können vernünftig investiert werden. Diese Mittel sind erforderlich, um das Stiftungsvermögen über die Zeit aufzubauen und so die finanzielle Schlagkraft nachhaltig auszubauen.
3 Wie äußere ich meinen Wunsch, als Spender benannt oder nicht benannt zu werden?
Ohne entsprechenden Wunsch werden wir jegliche Unterstützung diskret anonym behandeln. Gerne nennen wir aber auch die Namen unserer Unterstützer. Dazu muss der Spender nur in irgendeiner Form seinen Wunsch, benannt zu werden, der Stiftung gegenüber äußern. Dazu genügt ein formloser Hinweis:
Nach Aufbau der Web-Präsenz werden wir die Spender auf Wunsch auch hier veröffentlichen.
Auf Wunsch wird auch ein Presstermin zur Übergabe des Betrags eingerichtet.
- Durch mündliche oder telefonische Ansprache des Vorstands oder eines Ihnen bekannten Mitglied des Kuratoriums
- Durch einen Vermerk im Betreff des Überweisungs- Dauerauftragsformulars
- Durch eine schriftliche Nachricht
Nach Aufbau der Web-Präsenz werden wir die Spender auf Wunsch auch hier veröffentlichen.
Auf Wunsch wird auch ein Presstermin zur Übergabe des Betrags eingerichtet.
4 Bis wann muss das Geld ausgegeben sein?
Bis zum Ende des übernächsten Jahres nach Zufluss. Beispiel: Zufluss in 2013, Verwendung bis spätestens Ende 2015.
5 Dürfen Stiftungen andere Stiftungen unterstützen?
Ja, wenn die steuerbegünstigten Zwecke zusammenpassen.
6 Was passiert mit dem Geld?
Spenden fließen innerhalb von drei Jahren direkt in Projekte, sie werden also ziemlich unmittelbar ausgegeben.
Zustiftungen stärken das Vermögen der Stiftung. Die Erträge aus diesem Vermögen stehen für Projekte zur Verfügung. Das Vermögen der Stiftung muss erhalten werden. (Wir sind keine Verbrauchstiftung, die ihr Vermögen über die Jahre aufbraucht.)
Zustiftungen stärken das Vermögen der Stiftung. Die Erträge aus diesem Vermögen stehen für Projekte zur Verfügung. Das Vermögen der Stiftung muss erhalten werden. (Wir sind keine Verbrauchstiftung, die ihr Vermögen über die Jahre aufbraucht.)
7 Für welche Zwecke werden die Gelder eingesetzt?
- Kunst und Kultur
- Traditionelles Brauchtum
- Heimatpflege und Heimatkunde
- Denkmalschutz und Denkmalpflege
- Sport
- Wohlfahrtswesen
- Unterstützung hilfsbedürftiger Personen
- Die Förderung des Gemeinwohls, die Bewahrung des kulturellen und natürlichen Erbes sowie Verbesserung der Lebensqualität stehen an erster Stelle
- Es werden ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke verfolgt
- Sie fördert die Solidargemeinschaft der Einwohner und will Mitverantwortung für die Gestaltung und Entwicklung in unserer Stadt übernehmen
8 Wer bekommt Geld von der Stiftung?
Vorstand und Kuratorium nutzen einen Kriterienkatalog, nach dem Anträge beurteilt und priorisiert werden.
9 Wie bewahrt die Stiftung Ihr Vermögen?
1. Umsichtige Anlagepolitik mit konservativer Grundausrichtung, die jedoch gleichzeitig Erträge für den Stiftungszweck erwirtschaften muss.
2. 1/3 des Überschusses aus Vermögensverwaltung und 10% der zeitnah zu verwendenden Mittel dürfen in die sogenannten Freien Rücklagen eingestellt werden.
2. 1/3 des Überschusses aus Vermögensverwaltung und 10% der zeitnah zu verwendenden Mittel dürfen in die sogenannten Freien Rücklagen eingestellt werden.
10 Was kann der Spender steuerlich absetzen?
- Spenden bis zu 20% der gesamten Einkünfte. Was darüber hinaus geht, kann in den Folgejahren abgesetzt werden.
- Zustiftungen zusätzlich zu o.g. Spenden bis zu 1 Mio. € pro Person. Kann auch auf bis zu 10 Jahre verteilt werden.
- Zuwendung an die Bürgerstiftung sind von der Erbschaftssteuer befreit.
- Wenn Erben Teile ihres Erbes innerhalb von zwei Jahren spenden oder stiften, wird Ihnen dafür die Erbschaftsteuer erlassen bzw. erstattet (§ 13 und 29 ErbStG).
11 Was verdient ein Stiftungsvorstand und ein Kuratoriumsmitglied?
Nichts.
12 Ist die Stiftung nur ein städtischer Schattenhaushalt?
Nein.
Dafür sorgt die Aufsicht durch Vorstand und Kuratorium sowie die Transparenz für die Öffentlichkeit, die wir herstellen wollen. Außerdem ist dies in unseren internen Förderkriterien entsprechend verankert.
Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Stiftung Projekte ebenfalls fördert, die auch im städtischen Mitteln unterstützt werden, diese eventuell gar initiiert. Es ist ja gerade einer unserer Grundsätze, dass wir den Projekten einen besonderen Augenmerk schenken, bei denen wir mit unserem Beitrag einen hohen Anteil an Drittmitteln anziehen können, um so eine hohe Multiplikatorwirkung zu erreichen.
Dafür sorgt die Aufsicht durch Vorstand und Kuratorium sowie die Transparenz für die Öffentlichkeit, die wir herstellen wollen. Außerdem ist dies in unseren internen Förderkriterien entsprechend verankert.
Dies schließt jedoch nicht aus, dass die Stiftung Projekte ebenfalls fördert, die auch im städtischen Mitteln unterstützt werden, diese eventuell gar initiiert. Es ist ja gerade einer unserer Grundsätze, dass wir den Projekten einen besonderen Augenmerk schenken, bei denen wir mit unserem Beitrag einen hohen Anteil an Drittmitteln anziehen können, um so eine hohe Multiplikatorwirkung zu erreichen.
13 An wen kann ich mich wenden, wenn ich eine Frage habe?
An jedes Mitglied von Vorstand und Kuratorium.
Postalische Adresse:
Bürgerstiftung Hornberg
c/o Stadtverwaltung
Bahnhofstr. 1-3
78132 Hornberg
Telefon: 07833 793-42
www.hornberg.de/buergerstiftung
E-Mail: buergerstiftung(at)hornberg.de
Postalische Adresse:
Bürgerstiftung Hornberg
c/o Stadtverwaltung
Bahnhofstr. 1-3
78132 Hornberg
Telefon: 07833 793-42
www.hornberg.de/buergerstiftung
E-Mail: buergerstiftung(at)hornberg.de